Aktienumtausch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rücknahme von inhaltlich unrichtig gewordenen und Ausgabe neuer, richtiger Aktien-Urkunden durch die Gesellschaft (z.B. bei geänderter Firma oder Stückelung). Ein Aktienumtausch kann auch notwendig werden im Falle einer Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien (vgl. §§ 222, 226 I AktG), da diese dann zu hohe Nennbeträge ausweisen; ferner gemäß §§ 72, 73, 248 UmwG bei Fusion oder Formwechsel (Umwandlung). Von Aktienumtausch wird ferner gesprochen, wenn beschädigte oder verunstaltete Aktien bzw. Zwischenscheine durch neue Urkunden ersetzt werden (§ 74 AktG).
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Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Namensschuldverschreibung Orderpapier Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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Aktienumtausch
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