Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Aktienumtausch vom 14.11.2018 - 10:59

Aktienumtausch

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rücknahme von inhaltlich unrichtig gewordenen und Ausgabe neuer, richtiger Aktien-Urkunden durch die Gesellschaft (z.B. bei geänderter Firma oder Stückelung). Ein Aktienumtausch kann auch notwendig werden im Falle einer Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien (vgl. §§ 222, 226 I AktG), da diese dann zu hohe Nennbeträge ausweisen; ferner gemäß §§ 72, 73, 248 UmwG bei Fusion oder Formwechsel (Umwandlung). Von Aktienumtausch wird ferner gesprochen, wenn beschädigte oder verunstaltete Aktien bzw. Zwischenscheine durch neue Urkunden ersetzt werden (§ 74 AktG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com