Direkt zum Inhalt

Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: offene Rücklagen oder stille Reserven zur Sicherung gegen „die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute” (bilanzielle Risikovorsorge der Kreditinstitute).

    2. Offene Vorsorgereserven: Nach § 340g HGB sind offene Vorsorgereserven in dem Passivposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken” offen auszuweisen. Diese Position dient ausschließlich zur Absicherung allgemeiner Bankrisiken und ist zulässig, insoweit die Sicherung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung aufgrund der besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute notwendig ist. Aus §340e IV HGB kann sich zudem eine Zuführungsverpflichtung ergeben. Zuführungen und Auflösungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gesondert aufzuführen. Ein Anreiz zur Bildung offener statt stiller Vorsorgereserven ist durch die Anerkennung als Kernkapital bei der Berechnung des der regulatorischen Eigenmittel der Kreditinstitute gegeben. Offene Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken können in unbegrenzter Höhe gebildet werden.

    3. Stille Vorsorgereserven: nach HGB mögliche Schaffung von stillen Reserven, indem Kreditinstitute gemäß § 340f I HGB Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die weder wie Anlagevermögen behandelt werden noch Teil des Handelsbestands sind, niedriger als nach § 253 I 1, IV HGB ansetzen. Dieser über das strenge Niederstwertprinzip hinausgehende niedrigere Ansatz ist zulässig, soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute notwendig ist. Die „Unterbewertung” der Forderungen und der ihnen wirtschaftlich gleichgestellten Wertpapiere der Liquiditätsreserve ist auf maximal vier Prozent des Wertansatzes begrenzt, der sich bei Beachtung der allg. Bewertungsregeln (§ 340e HGB) ergeben würde. In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine spartenübergreifende Verrechnung zwischen Aufwendungen und Erträgen und der Ausweis eines Saldopostens erlaubt (§ 340f III HGB, § 32 RechKredV), sodass die bilanzpolitischen Ziele nicht erkennbar werden (Überkreuzkompensation). Stille Vorsorgereserven werden bankaufsichtlich in begrenztem Umfang als Ergänzungskapital anerkannt. Nach IAS/IFRS ist die stille Bildung von Vorsorgereserven nicht zulässig.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vorsorgereserven-fuer-allgemeine-bankrisiken-62435 node62435 Vorsorgereserven für allgemeine ... node56216 Betriebsergebnis node62607 Wertpapiere der Liquiditätsreserve node62607->node62435 node61796 Teilbetriebsergebnis node61024 Risikovorsorge node61796->node61024 node70475 Leverage Ratio node59192 Kernkapital node70475->node59192 node81780 Gesamtkapitalquote node57551 Ergänzungskapital node81780->node57551 node81780->node59192 node70471 Hybridkapital node70471->node57551 node62222 verbundene Unternehmen node56250 Bewertung des Anlage- ... node62362 Vinkulierung node57551->node62435 node59192->node62435 node55954 Bankbilanz node57991 Fonds für allgemeine ... node57991->node62435 node57991->node57551 node57991->node59192 node57991->node55954 node62610 Wertpapiere im Jahresabschluss ... node62610->node62435 node62610->node62222 node62610->node56250 node62610->node62362 node61024->node62435 node61024->node56216 node61024->node62607
    Mindmap Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vorsorgereserven-fuer-allgemeine-bankrisiken-62435 node62435 Vorsorgereserven für allgemeine ... node57551 Ergänzungskapital node62435->node57551 node59192 Kernkapital node62435->node59192 node57991 Fonds für allgemeine ... node57991->node62435 node62610 Wertpapiere im Jahresabschluss ... node62610->node62435 node61024 Risikovorsorge node61024->node62435

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete