bilanzielle Risikovorsorge der Kreditinstitute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bildung von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken bzw. Abschreibungen und Bildung von Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für Ausfallrisiken der Kreditinstitute (bankbetriebliche Risiken, Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken). Vgl. auch die Übersicht „Bilanzielle Risikovorsorge der Kreditinstitute”.
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