Direkt zum Inhalt

Vorsichtsprinzip

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der in § 252 I Nr. 4 HGB kodifiziert ist.

    2. Inhalt: Das Vorsichtsprinzip ist geprägt von der Vorstellung des vorsichtigen Kaufmanns und besagt in seiner allgemeinen Form, dass Unternehmen vorsichtig und unter Berücksichtigung jeglicher vorhersehbarer Risiken und Verluste bilanzieren sollen. Das Vorsichtsprinzip stellt ein das HGB dominant prägendes Prinzip dar, welches primär dem Gläubigerschutz dient. Seine wichtigsten Ausprägungen sind das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip. Darüber hinausgehend kann das Vorsichtsprinzip nur dort Anwendung finden, wo der Bilanzierende einen Schätzungs- und Ermessensspielraum hat. Das Vorsichtsprinzip besagt, dass im Rahmen der Schätzungsbandbreite bei der Bewertung von Aktiva eher zum unteren Rand, bei der Bewertung von Schulden eher zum oberen Rand zu tendieren ist. Das Vorsichtsprinzip findet allerdings seine Grenze im Willkürverbot. Die Verwendung des Vorsichtsprinzips als Rechtfertigung für wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Unterbewertungen verstößt gegen den Sinn dieser Vorschrift.

    3. Besonderheiten bei Kreditinstituten: Das Vorsichtsprinzip hat für Kreditinstitute aufgrund folgender Spezifika der Geschäftstätigkeit besondere Bedeutung:
    a) besondere Risikosituation (z.B. zeitraumbezogene Struktur des Geschäfts, relativ geringe Eigenkapitalquote);
    b) besondere Vertrauensempfindlichkeit;
    c) besondere gesamtwirtschaftliche Stellung (Element der Geldversorgung und Währungspolitik). Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen, indem er die Legung stiller Vorsorgereserven (Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken,Überkreuzkompensation) in § 340f HGB zugelassen hat. Anwendung findet das Vorsichtsprinzip insbesondere bei der Forderungsbewertung (Forderung) und der Rückstellungsbildung (Rückstellung).

    4. IFRS: Das Vorsichtsprinzip stellt innerhalb der International Financial Reporting Standards (IFRS) lediglich eine Verfahrensregel für die Bewertung von Chancen und Risiken bei Ermessensspielräumen dar und ist als qualitative Anforderung an die Jahresabschlusserstellung zu betrachten. Das Vorsichtsprinzip besitzt somit in dem vom Gedanken des Gläubigerschutzes geprägten HGB einen weitaus höheren Stellenwert als in den IFRS. Gemäß den informationsorientierten IFRS ist vorrangig auf einen realistischen Wert abzustellen. Allgemein gilt, dass das Vorsichtsprinzip nicht als Instrument zur Bildung stiller Reserven verwendet werden darf.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Vorsichtsprinzip"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Vorsichtsprinzip Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vorsichtsprinzip-62431 node62431 Vorsichtsprinzip node62435 Vorsorgereserven für allgemeine ... node62431->node62435 node56250 Bewertung des Anlage- ... node61306 Shortfall-Risiko node55803 Ausfallwahrscheinlichkeit node61306->node55803 node60805 Rating node60805->node55803 node58919 Internal Ratings Based ... node58919->node55803 node55803->node62431 node59434 Kreditrisiko node55803->node59434 node44421 Realisationsprinzip node36395 Imparitätsprinzip node60100 Niederstwertprinzip node60100->node62431 node60100->node56250 node60100->node44421 node60100->node36395 node56251 Bewertungsgrundsätze node60100->node56251 node61584 Stetigkeitsprinzip node59052 Jahresabschluss node62435->node60100 node59192 Kernkapital node62435->node59192 node57551 Ergänzungskapital node62435->node57551 node58633 Handelsergebnis node61975 True and Fair ... node58633->node61975 node56251->node62431 node56251->node56250 node56251->node61584 node61975->node62431 node61975->node59052 node61975->node56251 node57991 Fonds für allgemeine ... node57991->node62435 node62610 Wertpapiere im Jahresabschluss ... node62610->node62435
    Mindmap Vorsichtsprinzip Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/vorsichtsprinzip-62431 node62431 Vorsichtsprinzip node62435 Vorsorgereserven für allgemeine ... node62431->node62435 node61975 True and Fair ... node61975->node62431 node56251 Bewertungsgrundsätze node56251->node62431 node60100 Niederstwertprinzip node60100->node62431 node55803 Ausfallwahrscheinlichkeit node55803->node62431

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete