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US-GAAP

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    United States Generally Accepted Accounting Principles. 1. Begriff: Rechnungslegungsregeln des US-amerikanischen Rechtsgebietes. Der Begriff der US-GAAP ist gesetzlich nicht definiert. Er kann als Oberbegriff für sämtliche Regeln und Verfahren verstanden werden, die nötig sind, um der anerkannten US-Rechnungslegungspraxis zu entsprechen. Ihre Bedeutung erlangen die US-GAAP aufgrund der Anerkennung durch die Securities and Exchange Commission (SEC, amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde).

    2. SEC und US-GAAP: Die SEC ist ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu erlassen, d.h. Grundsätze und Richtlinien für die Aufstellung und den Inhalt der von den Unternehmen für eine Börsennotierung einzureichenden Berichte vorzugeben. Die Kompetenz zur Formulierung materieller Rechnungslegungsgrundsätze, d.h. zur Formulierung der US-GAAP, delegierte die SEC auf privatrechtliche Organisationen, errichtet durch die berufsständischen Vereinigungen der Wirtschaftsprüfer. Seit 1973 ist dies das Financial Accounting Standards Board (FASB). Die SEC behält sich allerdings das Recht vor, fallweise einzuschreiten, sofern die vom FASB entwickelten US-GAAP nicht sachgemäß erscheinen. US-GAAP sind somit nur solche Grundsätze, die „substantial authoritative support” besitzen, d.h. die allgemein anerkannt sind, insbesondere durch die SEC. Die Einhaltung der US-GAAP ist für US-amerikanische Unternehmen Voraussetzung für einen Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer und für die Zulassung zu den Börsen des amerikanischen Kapitalmarktes; für ausländische Gesellschaften ist inzwischen auch ein Abschluss nach den IFRS ausreichend. Die SEC hat eine Reihe von Vorschriften betreffend die Gestaltung und den Inhalt der bei ihr einzureichenden Unterlagen erlassen. Die zentrale Vorschrift ist die Regulation S-X, die Form, Inhalt, Offenlegungsfristen und die Prüfung für die jährliche und unterjährige Rechnungslegung normiert. Prägende Leitidee ist der Grundsatz der vollständigen Information („Full Disclosure”), sodass Außenstehende sich ein Bild über die Qualität des Unternehmens machen können. Daneben sind eine Reihe von teilweise detaillierten Formblättern (Forms) zu beachten.

    3. FASB und US-GAAP:
    (a) Entwicklung von US-GAAP: Das FASB entwickelt Standards zu einzelnen Problembereichen in einem Normensetzungsprozess, der interne Beratungen, öffentliche Anhörungen und die Einbeziehung von Stellungnahmen interessierter Kreise umfasst. Bis 2009 wurden etwa 150 "Statements of Financial Accounting Standards" (FAS) zu Einzelfragen publiziert. Darüber hinaus bestanden die US-GAAP aus einer Fülle weiterer Ansammlungen von Verlautbarungen und Regelungen verschiedenster Institutionen mit unterschiedlicher Bindungswirkung (zu nennen wären bspw.: Interpretations des FASB, AICPA (American Institute of Certified Public Accountants) Accounting Research Bulletins oder FASB Technical Bulletins). In der Praxis führte dies zu großer Unübersichtlichkeit der Verlautbarungen und daraufhin zu einer tiefgreifenden Umstrukturierung der US-GAAP durch das FASB, mit dem Ziel die vorhandenen GAAP zu verflechten, zu ordnen und zu strukturieren. Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 traten daher die FASB Accounting Standards Codification (ASC, "the Codification") in Kraft, welche seither – vorbehaltlich weiterer SEC-Regelungen – die einzige Quelle der in den USA verbindlichen Rechnungslegungsnormen darstellen. Die Fortentwicklung der Rechnungslegungsstandards erfolgt über die Veröffentlichung von Accounting Standards Updates (ASU, "Updates"). Die US-GAAP basieren, wie die IFRS, auf einem konzeptionellen Rahmenwerk, welches die Zielsetzungen, allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze und die Definitionen der einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses enthält.
    (b) Eigenschaften, Ziele und Prinzipien: Die US-amerikanische Rechnungslegung wird vom Leitprinzip der Fair Presentation beherrscht. Der Jahresabschluss soll insbesondere den Investoren entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung stellen („Decision Usefulness”). Entscheidungsrelevant sind solche Informationen, die es den Investoren ermöglichen, ihre Einschätzungen der künftigen Zahlungsströme zu verbessern. Dazu sollen Informationen über die Vermögenswerte (Assets) und Schulden (Liabilities) einschließlich deren Veränderungen dienen.

    Um der Zielsetzung der Fair Presentation gerecht zu werden, sind bestimmte Qualitätsmerkmale zu erfüllen. Es sind dies insbesondere die Grundsätze der Entscheidungsrelevanz (Relevance), der Zuverlässigkeit (Reliability), der Vergleichbarkeit (Comparability) und der Stetigkeit (Consistency). Als Nebenbedingungen sind darüber hinaus folgende Prinzipien zu beachten: Kosten-Nutzen-Gedanke, Verständlichkeit und Wesentlichkeit.

    Als grundlegende Rechnungslegungsprinzipien fungieren:
    das Periodisierungsprinzip (bestehend aus dem Realisationsprinzip für Erträge und dem Matching Principle für Aufwendungen), dem deutlich höheres Gewicht zukommt als in der deutschen Rechnungslegung, wo es dem Vorsichtsprinzip untergeordnet ist;
    Going-Concern-Prinzip (Unternehmensfortführung);
    wirtschaftliche Betrachtungsweise (Substance over Form);
    Conservatism (Vorsichtsprinzip, allerdings eher gebraucht i.S. der Berücksichtigung von Risiken; auch das dahingehende Niederstwertprinzip wird enger ausgelegt als in Deutschland).

    Die allgemeinen Zielsetzungen und Rechnungslegungsprinzipien sind nicht direkt bindend. Geltung erhalten sie vielmehr dadurch, dass sie den einzelnen ASC zugrunde liegen.

    4. US-GAAP und IAS/IFRS: Hinsichtlich ihres Ursprungs und Anwendungsbereiches handelt es sich bei den US-GAAP um nationale und insoweit dem HGB vergleichbare Normen. Bedingt durch die in den USA vorherrschende Prägung der Rechtsordnung durch das Case Law sind die USA-GAAP, im Vergleich zum HGB, weniger prinzipienbasiert und eher einzelfallbezogen. Die US-GAAP haben insbesondere die Entwicklung der (zunächst) als Kompromiss konzipierten internationalen Standards (IAS/IFRS) stark geprägt; der Umstrukturierung der US-GAAP durch das FASB in 2009 hatte auch eine Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften von US-GAAP und der IFRS zum Ziel. Zudem orientierte sich das IASB bei der Entwicklung des IFRS-Rahmenwerkes am FASB. Vor dem Hintergrund der Zusammenarbeit von IASB und FASB bei der Entwicklung/Revision der Rahmenkonzepte, so gab es ab Oktober 2004 ein gemeinsames joint project, bestehen in den IFRS- und US-GAAP-Rahmenkonzepten nur geringfügige materielle Unterschiede. In den einzelnen Standards treten zum Teil Unterschiede zwischen den IFRS- und den US-GAAP-Standards auf, nennenswert sind Unterschiede hinsichtlich der Umsatzrealisierung, bei der Bilanzierung von finanziellen und immateriellen Vermögenswerten, bei der Wertminderung von Vermögenswerten oder in der Vorratsbewertung.     

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