Treuhandvermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Aktivposten (Nr. 9) der Bankbilanz.
2. Merkmal: Das Treuhandvermögen dient zum Ausweis von Vermögensgegenständen, die ein Kreditinstitut im eigenen Namen für fremde Rechnung hält, z.B. treuhänderisch gehaltene Grundstücke, Beteiligungen, Wertpapiere und Kredite (sog. Ermächtigungstreuhand). Wichtigster Teil sind die Treuhandkredite. In diesem Posten erfolgt kein Ausweis von Vermögensgegenständen, die dem Kreditinstitut als Sicherheit durch Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder Sicherungsgrundschuld übertragen worden sind (sog. Sicherungstreuhand).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Liquiditätsstatus
Matching Principle
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
Zinsmarge
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
internes Rechnungswesen
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
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Treuhandvermögen
ausgehend
eingehend
Treuhandvermögen
ausgehend