Treuhandvermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Aktivposten (Nr. 9) der Bankbilanz.
2. Merkmal: Das Treuhandvermögen dient zum Ausweis von Vermögensgegenständen, die ein Kreditinstitut im eigenen Namen für fremde Rechnung hält, z.B. treuhänderisch gehaltene Grundstücke, Beteiligungen, Wertpapiere und Kredite (sog. Ermächtigungstreuhand). Wichtigster Teil sind die Treuhandkredite. In diesem Posten erfolgt kein Ausweis von Vermögensgegenständen, die dem Kreditinstitut als Sicherheit durch Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder Sicherungsgrundschuld übertragen worden sind (sog. Sicherungstreuhand).
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Interne Verweise
Geschäftswert Jahresabschluss der Kreditinstitute Kapitalisierung Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Periodisierungsprinzip Risikovorsorge Sonderposten mit Rücklageanteil Stetigkeitsprinzip Treuhandvermögen True and Fair View Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute Zinsbindungsbilanz Zinsergebnis erwarteter Verlust fortgeführte Anschaffungskosten immaterielle Vermögensgegenstände negatives Eigenkapital verbundene Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital
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Treuhandvermögen
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