Treuhandvermögen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Aktivposten (Nr. 9) der Bankbilanz.
2. Merkmal: Das Treuhandvermögen dient zum Ausweis von Vermögensgegenständen, die ein Kreditinstitut im eigenen Namen für fremde Rechnung hält, z.B. treuhänderisch gehaltene Grundstücke, Beteiligungen, Wertpapiere und Kredite (sog. Ermächtigungstreuhand). Wichtigster Teil sind die Treuhandkredite. In diesem Posten erfolgt kein Ausweis von Vermögensgegenständen, die dem Kreditinstitut als Sicherheit durch Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder Sicherungsgrundschuld übertragen worden sind (sog. Sicherungstreuhand).
Mindmap "Treuhandvermögen"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Liquiditätsstatus
Periodisierungsprinzip
Provisionsgeschäft(e)
Risikovorsorge
Sachvermögen
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
Zinsmarge
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
internes Rechnungswesen
verbriefte Verbindlichkeiten
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
Treuhandvermögen
ausgehend
eingehend
Treuhandvermögen
ausgehend