Realisationsprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In § 252 I Nr. 4 HGB kodifiziertes Bilanzierungsprinzip. Demnach sind Gewinne und Verluste dann auszuweisen, wenn diese realisiert wurden. Realisationszeitpunkt ist i.d.R. der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Im Gegensatz dazu, sind erkennbare, aber noch nicht realisierte Verluste zu bilanzieren (Imparitätsprinzip). Das Realisationsprinzip stellt im deutschen Recht eine Konkretisierung des Vorsichtsprinzips dar. Dagegen wird das Realisationsprinzip in der angelsächsischen Rechnungslegung als Ausdruck des Periodisierungsgrundsatzes interpretiert (International Financial Reporting Standards (IFRS), US-GAAP).
Vgl. auch Bewertungsgrundsätze.
Mindmap "Realisationsprinzip"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Liquiditätsstatus
Periodisierungsprinzip
Provisionsgeschäft(e)
Risikovorsorge
Sachvermögen
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
Zinsmarge
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
internes Rechnungswesen
verbriefte Verbindlichkeiten
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
Realisationsprinzip
ausgehend
eingehend
Realisationsprinzip
ausgehend