Realisationsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In § 252 I Nr. 4 HGB kodifiziertes Bilanzierungsprinzip. Demnach sind Gewinne und Verluste dann auszuweisen, wenn diese realisiert wurden. Realisationszeitpunkt ist i.d.R. der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Im Gegensatz dazu, sind erkennbare, aber noch nicht realisierte Verluste zu bilanzieren (Imparitätsprinzip). Das Realisationsprinzip stellt im deutschen Recht eine Konkretisierung des Vorsichtsprinzips dar. Dagegen wird das Realisationsprinzip in der angelsächsischen Rechnungslegung als Ausdruck des Periodisierungsgrundsatzes interpretiert (International Financial Reporting Standards (IFRS), US-GAAP).
Vgl. auch Bewertungsgrundsätze.
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Interne Verweise
Jahresabschluss der Kreditinstitute Kapitalisierung Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Matching Principle Periodisierungsprinzip Risikovorsorge Sonderposten mit Rücklageanteil Stetigkeitsprinzip Treuhandvermögen True and Fair View Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute Zinsbindungsbilanz Zinsergebnis erwarteter Verlust fortgeführte Anschaffungskosten immaterielle Vermögensgegenstände negatives Eigenkapital verbundene Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital
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