Direkt zum Inhalt

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Begriff der GoB ist vom Gesetzgeber nicht definiert. Allgemein versteht man darunter anerkannte Regeln über die Führung von Handelsbüchern und für die Erstellung des Jahresabschlusses. Da der Gesetzgeber den Begriff explizit im HGB erwähnt (bspw. § 243 HGB), gelten die GoB geschriebenem Recht als gleichwertig. Da der Begriff unbestimmt war und dadurch vermehrt Rechtsunsicherheiten auftraten, versuchte der Gesetzgeber im Laufe der Zeit, die GoB nach und nach durch explizite Vorschriften zu ersetzen.

    2. Ermittlung: Zur Ableitung der GoB werden drei Methoden unterschieden: 
    a) Nach der induktiven Methode werden unter den GoB alle Handlungsweisen eines ordentlichen und ehrenwerten Kaufmanns verstanden. Da sowohl der ordentliche Kaufmann kaum zu bestimmen als auch sein Handeln kaum empirisch überprüfbar ist, hat sich eine weitere Methode zur Bestimmung der GoB entwickelt.
    b) Bei dieser deduktiven Methode sollen die GoB rein aus den Zwecken des Jahresabschlusses ermittelt werden. Da aber auch über die Zwecke des Jahresabschlusses keine Einigkeit besteht, war auch diese Methode nicht zufriedenstellend.
    c) Bei der hermeneutischen Methode werden die beiden ersten Methoden um die Anwendung unterschiedlichster Einflussfaktoren erweitert, wie bspw. die Bedürfnisse der Adressaten, Auslegung und Erstellung von Gesetzesvorschriften, branchen- bzw. unternehmensspezifische Sachverhalte usw.

    3. Systematisierung: Obwohl bis heute keine verbindliche Systematisierung der GoB existiert, lassen sich die GoB trotzdem in zwei Bereiche aufteilen, welche die oberen und unteren Grundsätzen umfassen. In den oberen Grundsätzen sind grundsätzlich nur allgemeine Formulierungen enthalten. Nach Leffson können dabei der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit, Klarheit und der Grundsatz der Vollständigkeit zu den Rahmengrundsätzen zusammengefasst werden. Daneben existieren die Grundsätze der Stetigkeit, der Vorsicht und der Abgrenzung als ergänzende Grundsätze. Zudem muss der Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfüllt sein. Aus diesen oberen Grundsätzen lassen sich dann die unteren Grundsätze ableiten, welche in der Regel als konkrete Vorschriften existieren.

    4. Kodifizierung: Mittlerweile sind viele der oberen Grundsätze in entsprechenden Paragraphen gesetzlich niedergeschrieben, wie bspw. der Grundsatz der Vorsicht (§ 252 I HGB) oder der Grundsatz der Vollständigkeit (§ 239 II HGB).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/grundsaetze-ordnungsmaessiger-buchfuehrung-gob-58569 node58569 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ... node60428 Pauschalwertberichtigungen steuerliche Grundsätze node60428->node58569 node62054 Umsatzsteuer (USt) node60428->node62054 node62682 Wirtschaftsgut node60428->node62682 node59401 Kreditinstitut i.S. des ... node60428->node59401 node62148 US-GAAP node58487 Going-Concern-Prinzip node62148->node58487 node58487->node58569 node55540 Aktiva node58487->node55540 node61975 True and Fair ... node56251 Bewertungsgrundsätze node61975->node56251 node56250 Bewertung des Anlage- ... node59117 Kapitalgesellschaft node61590 Steuerbilanz und Handelsbilanz ... node61590->node58569 node56242 Betriebsvermögensvergleich node61590->node56242 node62277 Vermögen node61590->node62277 node58376 Geschäftswert node61590->node58376 node58340 Gesamthandsvermögen node61590->node58340 node59052 Jahresabschluss node59052->node58569 node56251->node58569 node56251->node58487 node56251->node56250 node61584 Stetigkeitsprinzip node56251->node61584 node61584->node58569 node61584->node59117 node61584->node59052 node56242->node58569
    Mindmap Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/grundsaetze-ordnungsmaessiger-buchfuehrung-gob-58569 node58569 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ... node61590 Steuerbilanz und Handelsbilanz ... node61590->node58569 node61584 Stetigkeitsprinzip node61584->node58569 node60428 Pauschalwertberichtigungen steuerliche Grundsätze node60428->node58569 node56251 Bewertungsgrundsätze node56251->node58569 node58487 Going-Concern-Prinzip node58487->node58569

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete