Grundstücke und Gebäude
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundstücke und Gebäude werden auf der Aktivseite der Bilanz unter den Sachanlagen in der Position „1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken” geführt. Zu- und Abgänge des Berichtsjahres, Zuschreibungen und Abschreibungen werden im Anlagespiegel dargestellt.
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