Verlust
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In der Kostenrechnung stellt der Verlust einen Überschuss der Kosten über die Leistungen dar. In der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bezeichnet der Verlust einen Überschuss der Aufwendungen über die Erträge und wird gemäß § 275 HGB als Jahresfehlbetrag bezeichnet.
Gegensatz: Gewinn.
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Interne Verweise
Jahresabschluss der Kreditinstitute Kapitalisierung Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Matching Principle Periodisierungsprinzip Risikovorsorge Sonderposten mit Rücklageanteil Stetigkeitsprinzip Treuhandvermögen True and Fair View Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute Zinsbindungsbilanz Zinsergebnis erwarteter Verlust fortgeführte Anschaffungskosten immaterielle Vermögensgegenstände negatives Eigenkapital verbundene Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
Verlust
ausgehend
eingehend
- Eigenkapital der Kreditinstitute
- Geschäftsguthaben
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Kapitalherabsetzung
- Kernkapital
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Pauschalwertberichtigungen, Verfahren zur Ermittlung/Bildung
- Perfect Hedge
- Realisationsprinzip
- Rücklagen
- Stammkapital
- stille Gesellschaft
- stille Vermögenseinlagen
- Terminkontrakthandel, Usancen
- too big to fail
- Unterbilanz
- Unternehmensrechtsformen
- Verlustberücksichtigung, einkommen- und körperschaftsteuerliche
- Verlustzuweisungsgesellschaft
Verlust
ausgehend