Geschäftsguthaben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betrag, mit dem ein Mitglied an einer Genossenschaft tatsächlich finanziell beteiligt ist (Beteiligung). Das Geschäftsguthaben setzt sich zusammen aus den auf einen oder mehrere Geschäftsanteile tatsächlich eingezahlten Beträgen zuzüglich Gewinnzuweisungen (Gewinn) und Verlustabschreibungen (Verlust); bedeutsam ist es für die Gewinn- und Verlustverteilung (§ 19 GenG) und die Berechnung von Abfindungsansprüchen (z.B. im Falle des Ausscheidens). Die Summe der von allen Mitgliedern entrichteten Einlagen bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital der Genossenschaft.
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Namensschuldverschreibung Orderpapier Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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