Direkt zum Inhalt

Pauschalwertberichtigungen, Verfahren zur Ermittlung/Bildung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausführungen des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer:

    1. Vorbemerkung: Maßgebend für den Umfang des latenten Risikos sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Entsprechend dem Charakter des latenten Risikos und mangels zuverlässiger Prognosemöglichkeiten bietet es sich an, der Schätzung Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde zu legen. In der Praxis sind für einzelne Geschäftsarten auch andere Verfahren zur Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung erarbeitet worden (z.B. Ermittlung anhand von Wanderungsbewegungen, Ermittlung von Risikomargen). Auch derartige Verfahren können zutreffende Schätzungsergebnisse liefern. Unabhängig von der Wahl des Verfahrens muss gewährleistet sein, dass die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten werden.

    2. Ermittlung des Risikos in der Vergangenheit: Die in der Vergangenheit akut gewordenen Kreditrisiken waren in aller Regel zuvor bereits latent vorhanden. Sie haben sich in folgenden Nettoaufwendungen niedergeschlagen: Bildung und Auflösung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen für das Kreditgeschäft, Ausbuchungen von nicht oder nur teilweise wertberichtigten Forderungen (Direktabschreibungen), Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Überschüsse und Verluste aus der Verwertung von zur Rettung von Forderungen übernommenen Sicherheiten, außerplanmäßige Abschreibungen auf bilanzierte Leasinggüter sowie Einziehungs- und Rechtsverfolgungskosten.

    3. Risikobehaftetes Kreditvolumen: Auszugehen ist vom Gesamtkreditvolumen i.S. von § 19 I KWG (ohne Beteiligungen, die gesondert zu bewerten sind), erweitert um Erfüllungsrisiken aus bilanzunwirksamen Geschäften. Abzusetzen sind solche Kredite, für die ein latentes Risiko nicht anzunehmen ist. Als nicht betroffen vom latenten Kreditrisiko sind z.B. grundsätzlich Forderungen gegen den Bund, ein Land, eine Gemeinde oder gegen eine sonstige inländische Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, für die eine Gebietskörperschaft als Gewährträger haftet, zu beurteilen. Gleichzustellen sind Forderungen, die durch eine der genannten Stellen verbürgt oder in anderer Weise gewährleistet sind.

    4. Schätzung des latenten Risikos: Die Schätzung des am Bilanzstichtag bestehenden latenten Risikos geht aus vom maßgeblichen Bestand des hiervon betroffenen Kreditvolumens (vgl. 3.), vermindert um einzelwertberichtigte Forderungen bzw. um gebildete Einzelwertberichtigungen. (Soweit bei der Vornahme von Einzelwertberichtigungen das auf dem jeweiligen Kreditengagement liegende latente Risiko nicht mitberücksichtigt wurde, unterliegt auch der über die Einzelwertberichtigung hinausgehende Teil noch einem latenten Risiko.) Es ist mit einem Faktor zu multiplizieren, der es gestattet, das beobachtete Risiko der Vergangenheit in die Zukunft fortzuschreiben. Für die Bemessung des Faktors ist zunächst von der für die einbezogenen Vergangenheitsperioden ermittelten Gesamtrisikoquote auszugehen. Dabei wird, um Zufallsergebnisse zu vermeiden, i.d.R. auf einen mehrjährigen Zeitraum abzustellen und eine durchschnittliche Quote zu errechnen sein. Ungewöhnliche und für die gegenwärtigen Verhältnisse nicht oder nicht mehr relevante Umstände sind ggf. außer Betracht zu lassen. Außerdem kann es sinnvoll sein, die Faktoren der jüngeren Vergangenheit stärker zu gewichten oder auch Trendextrapolationen anzustellen, umso den Risikoverhältnissen am Bilanzstichtag möglichst nahe zu kommen. Zu beachten sind ferner Strukturveränderungen im Kreditbestand aufgrund von Änderungen der Kreditvergabepolitik. Durch Multiplikation des so ermittelten Faktors mit dem maßgeblichen Kreditvolumen am Bilanzstichtag lässt sich das latente Risiko der Zukunft schätzen. Dabei ist auch die Restlaufzeit der Kredite zu berücksichtigen.

    5. Differenzierung nach Risikoklassen: Das Verfahren sollte im Einzelfall dadurch weiter verfeinert werden, dass das als Basis zugrunde gelegte Kreditvolumen und die zugehörigen latenten Risiken weiter differenziert werden, z.B. nach Kreditarten oder Kreditnehmergruppen. Von Bedeutung für die Bildung solcher Risikoklassen können auch bestehende Sicherheiten oder der Umfang anmerkungsbedürftiger, nicht einzelwertberichtigter Kredite sein. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die gebildeten Gruppen (auch unter Beachtung von interdependenten Risiken) groß genug sein müssen, damit noch statistische Aussagen möglich sind. Pauschalwertberichtigungen sind aktivisch abzusetzen. Soweit sie sich auf Eventualforderungen aus Bürgschaftsverbindlichkeiten, Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie aus Indossamentsverbindlichkeiten beziehen, sind sie im Passivposten 7c „andere Rückstellungen” auszuweisen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Pauschalwertberichtigungen, Verfahren zur Ermittlung/Bildung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Pauschalwertberichtigungen, Verfahren zur Ermittlung/Bildung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/pauschalwertberichtigungen-verfahren-zur-ermittlungbildung-60429 node60429 Pauschalwertberichtigungen Verfahren zur ... node55403 Abschreibung node60429->node55403 node56196 Beteiligung node60429->node56196 node56323 bilanzunwirksame Geschäfte node60429->node56323 node55682 Anstalt des öffentlichen ... node60429->node55682 node61384 Solvabilitätskoeffizient node61384->node56323 node81593 Tax Shield node81593->node55403 node61394 Sonderbetriebsausgaben node61394->node55403 node61590 Steuerbilanz und Handelsbilanz ... node61590->node55403 node62610 Wertpapiere im Jahresabschluss ... node62610->node56196 node58430 Gewinn- und Verlustrechnung ... node58430->node56196 node62222 verbundene Unternehmen node62222->node56196 node61011 Risikoaktiva node61011->node56323 node55404 Abschreibungen und Wertberichtigungen ... node55404->node60429 node55404->node56323 node55404->node55682 node55550 Aktivposten der Bankbilanz node55404->node55550 node55954 Bankbilanz node55404->node55954 node55448 Adressenausfallrisiko node55404->node55448 node56323->node55448 node59084 juristische Person node59109 Kapitalerträge node59109->node55682 node56021 Bankorganisation Strukturmodelle node56021->node55682 node55682->node59084 node55405 Abschreibungen und Wertberichtigungen ... node55405->node55404 node55448->node56196 node56250 Bewertung des Anlage- ... node56250->node55403
    Mindmap Pauschalwertberichtigungen, Verfahren zur Ermittlung/Bildung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/pauschalwertberichtigungen-verfahren-zur-ermittlungbildung-60429 node60429 Pauschalwertberichtigungen Verfahren zur ... node55682 Anstalt des öffentlichen ... node60429->node55682 node56323 bilanzunwirksame Geschäfte node60429->node56323 node56196 Beteiligung node60429->node56196 node55403 Abschreibung node60429->node55403 node55404 Abschreibungen und Wertberichtigungen ... node55404->node60429

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete