Bewertungsvorschriften für den Jahresabschluss der Kreditinstitute
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branchenspezifische Vorschriften für die Bewertung von Vermögensgegenständen in der Bankbilanz und die Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken (stille Reserven der Kreditinstitute) sowie offene Reserven in Form eines Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken (Fonds für allgemeine Bankrisiken) nach den §§ 340e - g HGB.
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