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IT-Kosten

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unter IT-Kosten werden die anfallenden Kosten für die Leistungsbereitstellung der IT- und Organisationsleistungen (ORG/IT-Leistungen) zusammengefasst. Bilanziell sind die IT-Kosten in der Regel Bestandteil der Verwaltungs- oder Produktionskosten. Grundsätzlich werden drei Kostenarten gemäß HGB unterschieden:
    a) Sachkosten: Etwa für Hardware, Lizenzen, Beratungs- und andere Dienstleistungen durch Externe, personenbezogene Sachkosten der ORG/IT-Mitarbeiter, Mieten etc.
    b) Personalkosten: Löhne und Gehälter der ORG/IT-Mitarbeiter.
    c) AfA (Absetzung für Abnutzung): Abschreibungen auf aktivierbare (abschreibungsfähige) Investitionen für materielle ( z.B. Hardware oder Gebäude) oder immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Software-Lizenzen).
    Das Management der IT-Kosten ist eine der Kernaufgaben des IT-Controllings mit dem Auftrag eines möglichst effektiven und effizienten Ressourceneinsatzes vor dem Hintergrund der strategischen Zielsetzung. Im Zusammenspiel mit der Projektportfolio- und IT-Bebauungsplanung wird sichergestellt, dass in die richtigen IT-Vorhaben investiert wird (auf Basis von Business Cases). Die geplanten Investitions-/Projektkosten werden zusammen mit den ebenfalls zu planenden Betriebskosten mindestens einmal jährlich in ein Gesamt-IT-Kostenbudget überführt. Das verabschiedete Budget dient als Steuerungsrahmen für das folgende Jahr.
    Neben der IT-Kostenplanung zählt auch die Überwachung der laufenden IT-Kosten zum IT-Kostenmanagement. Im Zuge dessen wird kontrolliert, dass die Projekte die zuvor geplanten Budgetrahmen einhalten. Die anfallenden IT-Kosten werden innerhalb der Bank regelmäßig auf Basis einer internen Leistungsverrechnung (ILV) verteilt. Im Rahmen einer ILV werden die – in der Regel kalkulatorischen – Kosten für Projekt- und Betriebsleistungen der ORG/IT an die entsprechenden Fachbereiche oder auf IT-Produkte verrechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass die IT-Kosten verursachungsgerecht auf Leistungsnehmer oder IT-Produkte allokiert werden können. Die interne Verrechnung der IT-Kosten dient vornehmlich der internen Steuerung und hat keine Auswirkung auf das Ergebnis der Gesamtbank.

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