Hurdle Rate
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I.w.S. Minimumverzinsung, i.e.S. Mindestanspruch eines Beteiligungskapitalgebers, ohne dass dieser von der Beteiligungsgesellschaft garantiert wird. Die Vereinbarung einer Hurdle Rate gewährleistet jedoch, dass der Beteiligungsgesellschaft keine Erfolgsbeteiligung (Carried Interest) zusteht, sofern das Kapital der Investoren am Ende der Investitionsdauer nicht mindestens in Höhe der Hurdle Rate verzinst wurde.
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