Wertaufholung
1. Deutsches Recht: Beim Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind gemäß § 253 III, IV HGB außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens), wenn sich zum Bilanzstichtag bei einem Vermögensteil eine Wertminderung ergibt (Anlagevermögen: grundsätzlich...
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Bankwirtschaft (Rechnungswesen, allgemein)