Finanzgeschäfte i. S. der Rechnungslegungsverordnung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
seit dem BilMoG wird der Begriff "Finanzgeschäfte" in der Rechnungslegungsverordnung nicht mehr verwendet, statt dessen wird dort nunmehr von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes gesprochen. Hierzu gehören: Geschäfte mit Wertpapieren des Handelsbestands, mit derivativen Finanzinstrumenten (Futures, Optionen, Swaps usw.) und mit Edelmetallen.
Vgl. auch Rahmenvertrag für Finanzgeschäfte.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Kredite Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Wertpapiere Aktivposten der Bankbilanz Anlagendeckung Bewegungsbilanz Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens Bewertung von Vermögensgegenständen in der Bankbilanz Bewertungsgrundsätze Bewertungswahlrechte Bilanzanalyse, Analyse der Ertragslage Bilanzanalyse, Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur Bilanzpolitik Cashflow Cashflow Return on Investment (CFROI) Deckungsbeitragsrechnung Finanzinstrumente, Bilanzierung Fonds für allgemeine Bankrisiken Fristenkongruenz bilanzielle Risikovorsorge der Kreditinstitute bilanzunwirksame Geschäfte
eingehend
Finanzgeschäfte i. S. der Rechnungslegungsverordnung
ausgehend
eingehend
Finanzgeschäfte i. S. der Rechnungslegungsverordnung
ausgehend