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Rentabilitätsrechnung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: statisches Verfahren der Investitionsrechnung, bei dem man die durchschnittliche jährliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermittelt. Es wird in der Praxis zur Lösung unterschiedlicher Entscheidungssituationen eingesetzt:
    a) Eine Einzelinvestition gilt als vorteilhaft, wenn ihre Rentabilität einen bestimmten von der Unternehmensleitung festgelegten Mindestwert erreicht oder überschreitet.
    b) Beim Alternativenvergleich entscheidet man sich für das Objekt mit der höheren Rentabilität, wobei nur solche Objekte in den Vergleich einbezogen werden, deren Rentabilität den Mindestwert nicht unterschreitet.
    c) Im Rahmen des Ersatzproblems gelten die Investitionen als vorteilhaft, deren Minderkosten eine den Mindestwert nicht unterschreitende Verzinsung des Kapitaleinsatzes gewährleisten.
    Die Rentabilität ermittelt man bei Erweiterungsinvestitionen als Quotient von Gewinn und Kapitaleinsatz, bei Rationalisierungsinvestitionen treten die Minderkosten an die Stelle des Gewinns. Sachlich existiert zwischen den beiden Ansätzen kein Unterschied, da Minderkosten unmittelbar zu Gewinnerhöhungen führen und als Gewinnänderung ΔG auf den Kapitaleinsatz, das durchschnittlich gebundene Kapital DGK, bezogen werden können.

    Die Rentabilitätsrechnung weist die Mängel aller statischen Investitionsrechnungsmethoden auf, nämlich fehlende finanzmathematische Basis (keine korrekte Erfassung zeitlicher Unterschiede mittels Auf- und Abzinsen) sowie unzweckmäßige Rechnungselemente (Leistungen und Kosten oder Erträge und Aufwendungen anstelle von Ein- und Auszahlungen). Des Weiteren beschränkt man sich häufig auf eine einperiodische Betrachtung der Rechnungselemente des Erstjahres, um so Prognoseprobleme zu umgehen; gerade das Erstjahr ist aber in aller Regel atypisch.

    2. Spezielle Mängel: Schematische Festlegung des Kapitaleinsatzes (entspricht meist nicht der tatsächlichen Kapitalbindung); Probleme bei der inhaltlichen Ausfüllung des Gewinnbegriffs.

    3. Abgrenzung: Die Rentabilitätsrechnung darf keinesfalls mit der internen Zinsfußmethode verwechselt werden. Der interne Zinsfuß ist ein dynamischer Begriff und gibt an, wie hoch die Effektivverzinsung der jeweils im Investitionsobjekt tatsächlich gebundenen Beträge ist. Er erfasst korrekt die Zeitunterschiede im Zahlungsfall, basiert auf den richtigen Rechnungselementen (Zahlungen) und erfasst die jeweils noch im Objekt gebundenen Beträge als Verzinsungsbasis. In der Praxis wird die (statische) Rentabilitätsrechnung zunehmend durch dynamische Rechnungen ersetzt.

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