Rentabilität
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1. Begriff: I.w.S. bezeichnen Rentabilitäten das Verhältnis zwischen einer Erfolgsgröße (z.B. Jahresüberschuss, ggf. auch Cashflow) zu einer Bezugs-, häufig einer Einsatzgröße. Im finanzwirtschaftlichen Kontext dominiert ein Bezug auf Kapitalgrößen.
2. Grundformen: In der Bilanzanalyse wird eine Erfolgsgröße auf eine für diesen Erfolg mitbestimmende Einflussgröße bezogen (Kapital, Umsatz).
Die geläufigsten Rentabilitätskennziffern sind:
Eigenkapitalrentabilität = (Jahresüberschuss/Eigenkapital) × 100. Die Eigenkapitalrentabilität weist aus, wie hoch sich das investierte Eigenkapital verzinst hat. Im Grundsatz und insbes. aus wertorientierter Perspektive wird gefordert, dass das eingesetzte Eigenkapital eine Mindestverzinsung generiert, die sich aus dem landesüblichen Zinsfuß sowie einer Risiko- und Kapitalerhaltungsprämie zusammensetzt.
Gesamtkapitalrentabilität = (EBIT/Gesamtkapital) × 100. Die Gesamtkapitalrentabilität ist Ausdruck für die Leistungsfähigkeit des im Unternehmen insges. eingesetzten Kapitals. Sinkt die Gesamtkapitalrendite nachhaltig unter den Fremdkapitalzins, ist das ein Warnsignal hinsichtlich der (rentablen) Fortführung der Unternehmensaktivitäten.
Umsatzrentabilität = (EBIT/Umsatz) × 100. Die Umsatzrentabilität gibt die durchschnittlich aus dem Umsatz erwirtschaftete Marge an.
Vgl. auch Erfolgsanalyse der Unternehmung.
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Interne Verweise
Rentabilität
- Anlageberatung, Grundsätze
- Anzeigen der Institute über personelle, finanzielle und gesellschaftsrechtliche Veränderungen
- Ausgleichsforderungen
- Bilanzanalyse, Analyse der Ertragslage
- Entschädigungseinrichtung
- gesetzliche Entschädigungseinrichtung
- Investitionsfunktion
- Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
- Liquidität
- Margenkalkulation
- Rentabilitätsrechnung
- Return on Investment (RoI)
- Short List
- Teilzinsspannenrechnung