betriebsnotwendiges Vermögen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für das Vermögen, welches erforderlich ist, um den Betriebs- bzw. Unternehmenszweck zu erreichen. Ausgehend von dem in der handelsrechtlichen Bilanz ausgewiesenen Vermögen sind daher die Vermögensgegenstände zu eliminieren, die nicht zum Haupttätigkeitsbereich gehören (z.B. Wohnungsbaueigentum eines Kreditinstituts). Bei den verbleibenden betriebszweckbezogenen Vermögensgegenständen ist ggf. eine Umbewertung vorzunehmen. Zudem sind nicht in der Handelsbilanz erfasste Vermögenswerte hinzuzufügen, wie z.B. nicht aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktivierung Anlagespiegel Anschaffungskosten Aufwands- und Ertragskonsolidierung Balanced Scorecard (BSC) Bankbilanz Bankbilanz, Formblatt nach der Rechnungslegungsverordnung Bankbuchführung Bardividende Barreserve Betriebsergebnis Bilanzgewinn Bilanzierungsgrundsätze Bilanzierungswahlrecht Bilanzsumme Cashflow Ratio außerordentliche Aufwendungen befreiender Konzernabschluss betriebsnotwendiges Kapital betriebsnotwendiges Vermögen
eingehend
betriebsnotwendiges Vermögen
ausgehend