Sachanlagen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Materielle Vermögenswerte bzw. Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb zumeist langfristig dienen. Sie werden zusammen mit den Finanzanlagen sowie dem immateriellen Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen erfasst.
2. Merkmal: Die Bilanzposition der Sachanlagen wird gemäß § 266 HGB in die folgenden Positionen untergliedert:
a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum, Dauerwohnrecht) und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken;
b) technische Anlagen und Maschinen;
c) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
d) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
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Interne Verweise
Jahresabschluss der Kreditinstitute Kapitalisierung Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Matching Principle Periodisierungsprinzip Risikovorsorge Sonderposten mit Rücklageanteil Stetigkeitsprinzip Treuhandvermögen True and Fair View Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute Zinsbindungsbilanz Zinsergebnis erwarteter Verlust fortgeführte Anschaffungskosten immaterielle Vermögensgegenstände negatives Eigenkapital verbundene Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital
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Sachanlagen
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