Sachanlagen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Materielle Vermögenswerte bzw. Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb zumeist langfristig dienen. Sie werden zusammen mit den Finanzanlagen sowie dem immateriellen Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen erfasst.
2. Merkmal: Die Bilanzposition der Sachanlagen wird gemäß § 266 HGB in die folgenden Positionen untergliedert:
a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum, Dauerwohnrecht) und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken;
b) technische Anlagen und Maschinen;
c) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
d) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Matching Principle
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
Zinsmarge
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
internes Rechnungswesen
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
Sachanlagen
ausgehend