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Revision von Sachanlagen vom 07.11.2018 - 11:52

Sachanlagen

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    1. Begriff: Materielle Vermögenswerte bzw. Vermögensgegenstände,  die dem Geschäftsbetrieb zumeist langfristig dienen. Sie werden zusammen mit den Finanzanlagen sowie dem immateriellen Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen erfasst.

    2. Merkmal: Die Bilanzposition der Sachanlagen wird gemäß § 266 HGB in die folgenden Positionen untergliedert:
    a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (ErbbaurechtWohnungseigentumTeileigentumDauerwohnrecht) und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken;
    b) technische Anlagen und Maschinen;
    c) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
    d) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

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