Betriebsmittel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Betriebsmittel werden vor allem im Bereich des Rechnungswesens alle Anlagen und Einrichtungen bezeichnet, die dem Unternehmen gehören und über längere Zeit betrieblich genutzt werden (z.B. Grundstücke, Gebäude, Büroeinrichtungen, EDV-Anlagen). Es handelt sich dabei um Gebrauchsgüter. Insofern liegt ein anderes, längerfristiges Begriffsverständnis zu Grunde als beim Betriebsmittelkredit.
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