außerordentliches Ergebnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Formblatt der Staffelform der Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute enthaltene Zwischensumme, die die außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen zusammenfasst. Im HGB mit der Umsetzung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) entfallen.
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