Anderskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von E. Kosiol geprägter Begriff für Aufwendungen, die in anderer Höhe als Kosten übernommen werden. Anderskosten sind „bewertungsverschiedene” oder „aufwandsungleiche” Kosten, z.B. Ersatz der bilanziellen Abschreibungen durch kalkulatorische Abschreibungen. Weitere Kategorien sind Grundkosten (Aufwand und Kosten in gleicher Höhe, z.B. Gehälter) und Zusatzkosten (Kosten, denen kein Aufwand gegenüber steht, z.B. kalkulatorische Eigenkapitalzinsen). Anderskosten und Zusatzkosten werden auch als kalkulatorische Kosten bezeichnet.
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