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Kontenrahmen

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zusammenstellung aller in der Buchführung der Unternehmen möglicherweise vorkommenden, zweckmäßig gewählten und sinnvoll bezeichneten Konten (Sachkonten).

    2. Zweck: Die systematisch angeordneten Konten sollen eine Übersicht gewährleisten und die Buchführung in eine bestimmte organisatorische Gestalt bringen. Durch einen Kontenrahmen wird in einem größeren Bereich der Wirtschaft (Wirtschaftszweig oder Branche) ein Kontensystem empfohlen, welches die Voraussetzung für eine formale Ähnlichkeit der einzelnen Buchhaltungen schafft und damit die Entwicklung von Standard-Software und Vergleiche zwischen den Unternehmen ermöglicht. Das innerhalb eines Wirtschaftszweiges verwendete, als Kontenrahmen bezeichnete Kontenverzeichnis stellt also den einheitlichen Organisationsplan der Buchführung einer Wirtschaftsgruppe dar (vgl. auch Kontenplan).

    3. Entwicklung: Die Entwicklung des Kontenrahmens geht auf J. F. Schär und E. Schmalenbach zurück. Insbesondere Schmalenbach lieferte mit dem Beitrag „Der Kontenrahmen“, welcher im Jahr 1927 in der Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung veröffentlicht wurde, die wesentlichen Impulse für den Kontenrahmen in seiner heutigen Form. In der Kreditwirtschaft hat es von Institutsgruppe zu Institutsgruppe unterschiedliche Entwicklungen gegeben. Die längste Tradition findet sich bei den Sparkassen, deren erster Kontenrahmen auf das Jahr 1933 zurückgeht. 1941 wurde bei allen Volksbanken nach mehrjähriger Erprobung ein eigener Kontenrahmen eingeführt. Bei den anderen Institutsgruppen fanden Kontenrahmen erst nach dem II. Weltkrieg systematische Anwendung.

    4. Gliederungsprinzip: Für die Strukturierung der Kontenrahmen existiert keine verbindliche Vorschrift. Sofern sich die Erstellung des Kontenrahmens an den handelsrechtlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung orientiert, erfolgt eine Einteilung in aktive und passive Bestandskonten sowie Ertrags-, Aufwands-, und Ergebniskonten („Abschlussgliederungsprinzip“). In diesem Fall ist die Gliederung von der Finanzbuchhaltung geprägt. Ebenfalls möglich ist eine von der Betriebsbuchhaltung dominierte Strukturierung nach dem sogenannten „Prozessgliederungsprinzip“. Sofern eine Integration beider Prinzipien erfolgt, ist von einem „Einkreissystem“ die Rede.  Innerhalb des Kontenrahmens können die einzelnen Konten einer numerischen und/oder einer alphabetischen Gliederung folgen. In der Praxis findet sich regelmäßig die numerische Gliederung mit einer Einteilung der Konten in zehn Kontenklassen (sog. „dekadisches Prinzip“). Diese Kontenklassen sind ihrerseits weiter in Kontengruppen und Untergruppen unterteilt. In Abhängigkeit vom konkreten Bedarf im Einzelfall kann eine weitere Aufgliederung erfolgen. Aus diesen allgemeinen Vorgaben zum Kontenrahmen können die Unternehmen einen individuellen Kontenplan erstellen. 

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