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Bankbuchführung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: der Teilbereich des bankbetrieblichen Rechnungswesens, in dem die mit der Abwicklung von Bankgeschäften anfallenden (buchungsrelevanten) Vorgänge erfasst und dokumentiert werden. Die Erfassung erfolgt nach den Regelungen des externen Rechnungswesens (vgl. Rechnungslegungsrecht der Kreditinstitute, Rechnungswesen des Bankbetriebs). Gleichzeitig können die Daten, unverändert oder modifiziert, in das interne Rechnungswesen übernommen werden.

    2. Anforderungen: Aufgrund der Eigenarten des Bankbetriebs und der Bankgeschäfte sind an die Bankbuchführung höhere Anforderungen zu stellen als an die Buchführung anderer Wirtschaftszweige. Es gelten die Grundsätze der Tagfertigkeit (Zeitnähe), Zuverlässigkeit und Sicherheit im besonderen Maße. Gleichzeitig ist aber auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

    3. Organisation: Um möglichst einheitliche Grundlagen zu schaffen, sind von den Verbänden der Kreditwirtschaft Kontenrahmen erarbeitet und zur Einführung empfohlen worden. Aus den Kontenrahmen entwickeln die Kreditinstitute ihre betriebsindividuellen Kontenpläne. Im Rahmen der EDV-gestützten Buchführung werden im Onlineverfahren Realtime-Processing (Echtzeit- oder Sofort-Verarbeitung) und Batch-Processing (Stapelverarbeitung) betrieben. Über Computerterminals wird heutzutage in vielen Geschäftsbereichen die Ausführung von Bankleistungen im Dialogbetrieb sofort erfasst und gebucht. Die Umsätze eines Buchungstages sind im Grundbuch (als Listen geführt und als Primanote, Journal oder Memorial bezeichnet) zu erfassen (Primanotisierung, von prima nota = erste Aufzeichnung), auf den Kundenkonten und auf den Hauptbuchkonten zu buchen und zur Tagesbilanz zusammenzufassen. Zweck der Primanote ist die summenmäßige Zusammenfassung gleichartiger Einzel- und Sammelbelege, die Abstimmung der Soll- und Habenbuchungen vor der Weiterverarbeitung und die Sicherung durch Erfassen des Buchungsmaterials. Das Hauptbuch dient der systematischen Erfassung der Umsätze. Es enthält die Sachkonten, gegliedert nach Bestands- und Erfolgskonten. Die Umsätze der Sachkonten werden täglich zu einer Rohbilanz (Tagesbilanz) zusammengefasst. Alle Buchungen werden durch Belege nachgewiesen (Belegzwang). Der Belegzwang gilt unabhängig von der Buchführungstechnik.

     

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