Gemeinkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten als Bestandteil der Vollkostenrechnung, die einem Kostenträger nicht direkt zurechenbar sind (z.B. Gebäudemiete). Sie können nur mittelbar, d.h. unter Verwendung bestimmter Kostenschlüssel einzelnen Bankleistungen zugeordnet werden (z.B. durch Verfahren wie Divisionskalkulation, Äquivalenzziffernrechnung). Gemeinsam mit den Einzelkosten errechnen sich in der Kostenträgerzeitrechnung die Gesamtkosten einer Bankleistung. Wird bspw. statt der Bankleistung eine Geschäftsstelle als Bezugsgröße gewählt, können die Kosten, die in Bezug auf die Bankleistung Gemeinkosten darstellen, in Bezug auf die Geschäftsstelle Einzelkosten sein.
Gegensatz: Einzelkosten.
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Interne Verweise
Bruttozinsspanne Budgetierung Cost Income Ratio Eigenkapitalkosten Finanzierungsregeln Kalkulationszinsfuß Kapitalwert Konditionsbeitrag Kosten- und Erlösrechnung im Bankbetrieb Liquiditätskosten Margenkalkulation Marktzinsmethode Overhead-Kosten Rentabilitätsbedarfsrechnung im RoI-Konzept einer Bank Return on Equity (RoE) Return on Investment (RoI) Risikoergebnis RoI-Kennzahlenhierarchie Standard-Risikokosten Strukturbeitrag
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