neutraler Ertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Erträge, die keine Erlöse sind.
2. Merkmal: Zu den neutralen Erträgen zählen insbesondere alle nicht unmittelbar durch den betrieblichen Leistungsprozess der Periode verursachten Erträge sowie Erträge mit einmaligem Charakter. Die neutralen Erträge können in betriebsfremde Erträge (z.B. Kursgewinne bei Wertpapieren), periodenfremde Erträge (z.B. Steuerrückzahlungen) und außerordentliche Erträge (z.B. Buchgewinne aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung einer Bank) unterteilt werden.
Vgl. auch neutraler Aufwand.
Gegensatz: Zweckertrag.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Jahresabschluss der Kreditinstitute Kapitalisierung Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Matching Principle Periodisierungsprinzip Risikovorsorge Sonderposten mit Rücklageanteil Stetigkeitsprinzip Treuhandvermögen True and Fair View Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute Zinsbindungsbilanz Zinsergebnis erwarteter Verlust fortgeführte Anschaffungskosten immaterielle Vermögensgegenstände negatives Eigenkapital verbundene Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital
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