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Revision von Gemeinkosten vom 22.10.2018 - 11:12

Gemeinkosten

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    Kosten als Bestandteil der Vollkostenrechnung, die einem Kostenträger nicht direkt zurechenbar sind (z.B. Gebäudemiete). Sie können nur mittelbar, d.h. unter Verwendung bestimmter Kostenschlüssel einzelnen Bankleistungen zugeordnet werden (z.B. durch Verfahren wie Divisionskalkulation, Äquivalenzziffernrechnung). Gemeinsam mit den Einzelkosten errechnen sich in der Kostenträgerzeitrechnung die Gesamtkosten einer Bankleistung. Wird bspw. statt der Bankleistung eine Geschäftsstelle als Bezugsgröße gewählt, können die Kosten, die in Bezug auf die Bankleistung Gemeinkosten darstellen, in Bezug auf die Geschäftsstelle Einzelkosten sein.

    Gegensatz: Einzelkosten.

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