Konzernrechnungslegung der Kreditinstitute
1. Allgemein: Kreditinstitute i.S. des KWG müssen unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrer Größe einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht nach den Vorschriften der §§ 290–315e HGB aufstellen (§ 340i HGB), wenn die in § 290 HGB genannten Voraussetzungen erfüllt...
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Bankrecht (Öffentliches Bankrecht)