banknahe Geschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als banknahe Geschäfte werden Tätigkeiten bezeichnet, die keine Bankgeschäfte i.S. des KWG sind, einem Kreditinstitut i.S. des KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut i.S. des KWG auch nicht untersagt sind, aber dennoch einen Finanzbezug aufweisen. Damit zählen bspw. alle Finanzdienstleistungen i.S. des KWG sowie die in § 1 III KWG aufgeführten Haupttätigkeiten von Finanzunternehmen i.S. des KWG zu den banknahen Geschäften.
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Interne Verweise
Auslagerung Basel IV Capital Requirements Regulation Ergänzungskapital Finanzunternehmen i.S. des KWG Großkredit Hybridkapital Internal Ratings Based Approach (IRBA) Kapitalerhaltungspuffer Kernkapital Leverage Ratio Liquidity Coverage Ratio (LCR) Mitarbeitergeschäfte Net Stable Funding Ratio (NSFR) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Vier-Augen-Prinzip haftendes Eigenkapital hartes Kernkapital too big to fail zusätzliches Kernkapital
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