EG-Bankrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Begriff EG-Bankrecht bzw. EU-Bankrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung für eine Vielzahl unterschiedlicher EG- bzw. EU-Rechtsakte, die einen einheitlichen Bankenmarkt (Europäischer Bankenmarkt) in den Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union (EU) (und darüber hinaus in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) schaffen sollen. Dabei besteht ein enger Zusammenhang mit der Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, zumal der Europäischen Zentralbank im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) auch Zuständigkeiten im Bereich der Bankenaufsicht übertragen worden sind (Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013).
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Interne Verweise
Auslagerung Basel IV Capital Requirements Regulation Ergänzungskapital Finanzunternehmen i.S. des KWG Großkredit Hybridkapital Internal Ratings Based Approach (IRBA) Kapitalerhaltungspuffer Kernkapital Leverage Ratio Liquidity Coverage Ratio (LCR) Mitarbeitergeschäfte Net Stable Funding Ratio (NSFR) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Vier-Augen-Prinzip haftendes Eigenkapital hartes Kernkapital too big to fail zusätzliches Kernkapital
eingehend
EG-Bankrecht
ausgehend
eingehend
- Anlegerentschädigungsrichtlinie
- Bankenaufsicht
- Bankrechtskoordinierungs-Richtlinien
- Basel I
- Baseler Konkordat
- Deregulierung
- Eigenmittel-Richtlinie
- Erlaubniserteilung für Institute
- EU-Bankrecht
- Europäischer Pass
- Finanzmarktförderungsgesetze
- Geldwäsche
- Kapitaladäquanz-Richtlinie
- Regionalprinzip
- Solvabilitätskoeffizient
EG-Bankrecht
ausgehend