Anlegerentschädigungsrichtlinie
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Kurzbegriff für die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3.3.1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger, die sich weitgehend an die Einlagensicherungs-Richtlinie 1994 anlehnt und diesen EG-Rechtsakt ergänzt. Die Anlegerentschädigungsrichtlinie verpflichtet die EG-Mitgliedstaaten zur Einführung eines oder mehrerer Anlegerentschädigungssysteme, denen grundsätzlich alle in dem jeweiligen Mitgliedstaat zugelassenen Wertpapierhäuser und Kreditinstitute (i.S. des EG-Bankrechts), die Wertpapierdienstleistungen erbringen, angehören müssen. Diese Unternehmen dürfen Wertpapiergeschäfte nur tätigen, wenn sie einem solchen System angeschlossen sind. Durch Art. 1. des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie vom 16.7.1998 (BGBl. I S. 1842) wurde das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geschaffen und die Anlegerentschädigungsrichtlinie in Deutschland umgesetzt.