Sicherheitsrücklage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rücklage, die Sparkassen aufgrund des für sie jeweils gültigen Sparkassenrechts bzw. einer Satzungsbestimmung bilden müssen. Die Sicherheitsrücklage stellt eine gesetzliche Rücklage dar; sie ist zusammen mit den anderen Rücklagen, die freiwillig gebildet werden können (freie Rücklagen), unter den Gewinnrücklagen auszuweisen (§ 25 II 1 RechKredV). Wegen des bei kommunalen Sparkassen üblicherweise fehlenden Dotationskapitals kommt der Sicherheitsrücklage eine besondere Bedeutung zu.
Vgl. auch Rücklagen der Institute.
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