Sparkasse, Aufsicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Neben der Wirtschaftsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. der EZB unterliegen Sparkassen aufgrund der Sparkassengesetze einer staatlichen Rechtsaufsicht durch Behörden der Länder (Sparkassenaufsicht). Die regionalen Sparkassen- und Giroverbände unterhalten Prüfungsstellen für die Prüfung der Sparkassen, insbesondere des Jahresabschlusses. Diese Einrichtungen können auch die Sparkassenaufsichtsbehörden gutachterlich beraten.
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