Privatbanken
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
private Banken, private Geschäftsbanken.
1. I.w.S. Bezeichnung für alle privatrechtlich organisierten Kreditinstitute, d.h. für diejenigen Institute, die vor allem in der Rechtsform der OHG, KG, GmbH, AG oder KGaA geführt werden. Banken des genossenschaftlichen Sektors sowie des Sparkassensektors werden grundsätzlich nicht zu den Privatbanken gezählt.
2. I.e.S. Bezeichnung für Privatbankiers.
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