Gewährträger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Kreis usw.), die für die Verbindlichkeiten einer Sparkasse oder einer Landesbank/Girozentrale einstand bzw. übergangsweise noch einsteht (Gewährträgerhaftung). Sparkassen oder Landesbanken konnten bzw. können mehrere Gewährträger haben, z.B. bei Gemeinschaftssparkassen (Verbandssparkassen).
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