Spezialbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäftsbank, die im Gegensatz zu einer Universalbank nur eine Art bzw. nur wenige Arten von Bankgeschäften betreibt und/oder mit bestimmten Kundengruppen zusammenarbeitet. Spezialbanken sind typisch für Trennbankensysteme, in denen eine institutionelle Arbeitsteilung herrscht; sie können aber auch neben Universalbanken bestehen. Zu den Spezialbanken zählen Realkreditinstitute, Investmentbanken, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, Bausparkassen und Wertpapiersammelbanken.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankenabkommen Dawes-Plan Euro-Einführungsgesetze Lender of Last Resort Raiffeisenbank Realkreditinstitut Regionalbanken Regulation Q Sitzstaat Sparda-Bank Spezialbank Trennbankensystem Treuhandbank US-Treasury Universalbank Universalbankensystem Wertpapierhandelsbank Wertpapierhandelsunternehmen Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung Zahlungsverkehrsleistungen
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Spezialbank
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eingehend
- Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. (AGV)
- Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA)
- Bankenaufsicht
- Bankensystem in der (ehemaligen) DDR
- Bankrechtskoordinierungs-Richtlinien
- Bürgschaftsbanken
- Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank AG (DSL-Bank)
- Deutsche Verkehrsbank AG
- Geschäftsbankensystem
- Investment Banking
- Investment Banks
- Kreditgarantiegemeinschaft
- private Hypothekenbank
- Realkreditinstitut
- Rechnungslegungsrecht der Kreditinstitute
- Schiffsfinanzierung
- Schiffspfandbriefbank
- Universalbank
- Unternehmensrechtsformen
Spezialbank
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