Wertpapierhandelsbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditinstitut, das nach § 1 IIId 5 KWG kein CRR-Kreditinstitut (vormals: Einlagenkreditinstitut) ist und das Bankgeschäfte i.S. des § 1 I 2 Nr. 4 oder Nr. 10 KWG in Form des Finanzkommissionsgeschäfts oder des Emissionsgeschäfts betreibt oder das Finanzdienstleistungen i.S. des § 1 Ia 2 Nr. 1–4 KWG in Form der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, des Betriebs eines multilateralen Handelssystems, des Platzierungsgeschäfts, des Betriebs eines organisierten Handelssystems, der Abschlussvermittlung, der Finanzportfolioverwaltung oder des Eigenhandels erbringt. Beschränken sich die Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen dagegen auf Devisen oder Rechnungseinheiten, so liegt kein Unternehmensgegenstand einer Wertpapierhandelsbank vor.
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