Direkt zum Inhalt

Sitzstaat

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sitzland; Staat, in dem ein Kreditinstitut seinen Sitz hat. Jener resultiert bspw. aus der Satzung oder dem Statut. So hat z.B. ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer AG seinen Sitz zwingend in Deutschland (§ 5 AktG). Gleiches gilt für genossenschaftliche Kreditinstitute in der Rechtsform einer e.G. (§ 6 Nr. 1 GenG). Da Sparkassen i.d.R. Anstalten des öffentlichen Rechts sind und somit im Besitz der öffentlichen Hand stehen, resultieren bei ihnen keine Probleme hinsichtlich der Bestimmung ihres Sitzstaats.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Sitzstaat"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Sitzstaat Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sitzstaat-61361 node61361 Sitzstaat node55682 Anstalt des öffentlichen ... node61361->node55682 node59084 juristische Person node55682->node59084 node55404 Abschreibungen und Wertberichtigungen ... node55404->node55682 node56021 Bankorganisation Strukturmodelle node56021->node55682 node59109 Kapitalerträge node59109->node55682
    Mindmap Sitzstaat Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sitzstaat-61361 node61361 Sitzstaat node55682 Anstalt des öffentlichen ... node61361->node55682

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete