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Revision von Sitzstaat vom 14.11.2018 - 11:34

Sitzstaat

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    Sitzland; Staat, in dem ein Kreditinstitut seinen Sitz hat. Jener resultiert bspw. aus der Satzung oder dem Statut. So hat z.B. ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer AG seinen Sitz zwingend in Deutschland (§ 5 AktG). Gleiches gilt für genossenschaftliche Kreditinstitute in der Rechtsform einer e.G. (§ 6 Nr. 1 GenG). Da Sparkassen i.d.R. Anstalten des öffentlichen Rechts sind und somit im Besitz der öffentlichen Hand stehen, resultieren bei ihnen keine Probleme hinsichtlich der Bestimmung ihres Sitzstaats.

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