Universalbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vollbank; Geschäftsbank, die im Gegensatz zu einer Spezialbank sämtliche Dienstleistungen eines Kreditinstituts und zusätzlich häufig auch diejenigen eines Finanzdienstleistungsinstituts anbietet, d.h. insbesondere sowohl das Einlagengeschäft und Kreditgeschäft (Commercial Banking) als auch das Wertpapiergeschäft (Investment Banking) und sonstige Bankmarktleistungen.
Vgl. auch Universalbankensystem.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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- Bankrechtskoordinierungs-Richtlinien
- fokussierte Universalbank
- Freie Sparkassen
- genossenschaftliche Zentralbank
- Geschäftsbank
- Geschäftsbankensystem
- Großbanken
- Landesbanken/Girozentralen
- Macht der Banken
- Privatbankiers
- Regionalbanken
- Schiffsfinanzierung
- Sparkassen
- Spezialbank
- Unternehmensrechtsformen
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