Regionalbanken
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Universalbanken, die eine Unterkategorie der Kreditbanken bilden und im Gegensatz zu den Großbanken zumeist in einem begrenzten geografischen Bereich mit ihren Zweigniederlassungen ansässig sind und Bankgeschäfte betreiben, wobei sich der geschäftliche Tätigkeitsbereich auch über die Grenzen dieses Gebiets erstrecken kann. Regionalbanken kommen vorwiegend in der Rechtsform der AG, KGaA und der GmbH vor. Ein großer Teil der Regionalbanken wurde im 19. Jh. gegründet, als die Privatbankiers wegen der hohen Kreditanforderungen infolge der Industrialisierung an die Grenzen ihrer Kapitalkraft stießen.
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