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Bankensystem in der (ehemaligen) DDR

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Bankensystem, das ein Teil des planwirtschaftlich organisierten Staates war, aber nicht aus einer staatlichen Einheitsbank, sondern aus mehreren Instituten bzw. Institutsgruppen bestand, die allerdings entsprechend den Grundsätzen einer Zentralverwaltungswirtschaft vollständig in staatlichem Eigentum und unter einheitlicher staatlicher Leitung standen (staatliches Bankenmonopol). Jedes Institut bzw. jede Institutsgruppe war nur für einen bestimmten Kundenkreis zuständig.

    2. Aufbau bis 1.4.1990: Die Staatsbank der DDR nahm nicht nur Zentralbankfunktionen wahr, sondern war auch gleichzeitig als wichtigste Geschäftsbank der DDR für die volkseigene Wirtschaft zuständig. Die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR fungierte als Spezialbank für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe waren für die Handwerks- und Fischereigenossenschaften und für die privaten Handwerksbetriebe zuständig. Sie bestehen heute als Volksbanken weiter. Die Sparkassen sammelten früher im Wesentlichen die Spareinlagen der Bevölkerung und leiteten die Gelder an die Staatsbank weiter, die damit Kredite an die volkseigene Wirtschaft vergab. Im Aktivgeschäft vergaben sie insb. Kredite an junge Eheleute und für den Eigenheimbau und damit nur nach engen staatlichen Vorgaben. Bäuerliche Handelsgenossenschaften, die in Fortsetzung der Tradition der Raiffeisenkassen neben Aufgaben außerhalb des Bankbereichs auch die Konten der Landbevölkerung führten, bestehen heute als Raiffeisenbanken weiter. Die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) war die für den Außenhandel zuständige Spezialbank.

    3. Entflechtung der Staatsbank der DDR: Noch vor der Währungsunion mit der DDR (1.7.1990) erfolgte die Entflechtung in Staatsbank Berlin und Deutsche Kreditbank AG; letztere bildete Joint Ventures mit zwei westdeutschen Großbanken, auf die die Geschäftsbankaktivitäten übergeleitet wurden. Diese wurden inzwischen mit den Muttergesellschaften verschmolzen. Die Staatsbank Berlin refinanzierte im Wesentlichen die Deutsche Kreditbank AG und übernahm damit mittelbar die Finanzierung der Schulden der ostdeutschen Wirtschaft. Außerdem kümmerte sie sich um die Forderungen ostdeutscher Banken und Unternehmen gegenüber den ehemaligen Ostblockstaaten. Die Refinanzierung erfolgte über die Platzierung von Anleihen (Schuldverschreibung). Gewährträger war der Bund. Noch vor Beendigung dieses Aufgabenkreises wurde die Staatsbank Berlin 1994 in die Kreditanstalt für Wiederaufbau eingegliedert.

    4. Umstellung nach der Währungsunion vom 1.7.1990: Mit der Währungsumstellung wurde in der ehemaligen DDR begonnen, ein Bankensystem nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland aufzubauen. Die Deutsche Bundesbank errichtete in Ostberlin mit der Übernahme der Zentralbankfunktionen eine vorläufige Verwaltungsstelle mit Filialen. Die vorläufige Verwaltungsstelle wurde mit der Neuordnung der Bundesbankstruktur aufgelöst (Deutsche Bundesbank, Organisationsstruktur).

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