Portfolioverwaltung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzportfolioverwaltung; Finanzdienstleistung i.S. des KWG, die in der Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum besteht (§ 1 Ia 1 Nr. 3 KWG). In der Bundesrepublik Deutschland werden Finanzdienstleistungsinstitute, die eine solche Vermögensverwaltung anbieten, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert.
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