Sparkassenaufsichtsbehörden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
neben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätige Stellen der Bundesländer, die über kommunale (öffentlich-rechtliche) Sparkassen die besondere Sparkassenaufsicht ausüben. Oberste Sparkassenaufsichtsbehörde ist i.d.R. das Finanzministerium eines Landes.
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