Kreditrisikoanpassung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei dem aufsichtsrechtlichen Begriff der Kreditrisikoanpassung handelt es sich nach Art. 4 I Nr. 95 CRR um den Betrag der spezifischen und allgemeinen Rückstellungen für Kreditverluste zur Unterlegung der Kreditrisiken, die gemäß dem geltenden Rechnungslegungsrahmen im Jahresabschluss des Instituts anerkannt wurden.
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Bankenabgabe Bankmarketing Gesamtkapitalquote Gesamtrisikobetrag ICAAP ILAAP Klumpenrisiko Kreditbegriff des KWG und der CRR Kreditinstitut i.S. des KWG Level Playing Field NINJA-Kredite Output Floor Schwesterunternehmen i.S. des KWG Social Media Spekulationsblase Zahlungskonto i.S. des ZAG Zinsrisikokoeffizient beizulegender Zeitwert harte Kernkapitalquote mittelständisches Unternehmen
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