weniger bedeutende Institute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als weniger bedeutende Institute werden diejenigen Kreditinstitute i.S. der CRR, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften bezeichnet, die – im Gegensatz zu den bedeutenden Instituten – im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) nicht der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) unterliegen, sondern (weiterhin) von der nationalen zuständigen Aufsichtsbehörde überwacht werden.
Gegenteil:bedeutende Institute
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung Basel IV Capital Requirements Regulation Ergänzungskapital Finanzunternehmen i.S. des KWG Großkredit Hybridkapital Internal Ratings Based Approach (IRBA) Kapitalerhaltungspuffer Kernkapital Leverage Ratio Liquidity Coverage Ratio (LCR) Mitarbeitergeschäfte Net Stable Funding Ratio (NSFR) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Vier-Augen-Prinzip haftendes Eigenkapital hartes Kernkapital too big to fail zusätzliches Kernkapital
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